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GesundheitPflegeversicherung 2026: Beiträge, Pflegelücke und private Vorsorge

Pflegeversicherung vor dem Systemwechsel? PKV-Verband stellt Denkmodell vor: Der neue Generationenvertrag

Die Pflegeversicherung steht finanziell unter enormem Druck: Immer mehr Pflegebedürftige treffen auf immer weniger Beitragszahler, Pflegekosten steigen und gleichzeitig wächst die Eigenbeteiligung der Betroffenen. Der PKV-Verband schlägt deshalb einen grundlegenden Systemwechsel vor. Die gesetzlichen Leistungen sollen weitgehend auf ihrem heutigen Niveau eingefroren, Beiträge langfristig gesenkt und private Vorsorge deutlich wichtiger werden. Wir erklären, was hinter dem Konzept steckt, wer davon profitieren könnte – und wer sich künftig noch intensiver mit seiner persönlichen Pflegelücke beschäftigen müsste.

Redaktion FREY15. September 202611 Min. Lesezeit
Pflegeversicherung vor dem Systemwechsel? PKV-Verband stellt Denkmodell vor: Der neue Generationenvertrag

Pflegeversicherung vor dem Systemwechsel?

Pflege ist eines dieser Themen, mit denen sich viele Menschen erst beschäftigen, wenn sie selbst oder ihre Eltern betroffen sind.

Das ist nachvollziehbar. Mit 30, 40 oder 50 Jahren fühlt sich ein möglicher Pflegefall weit entfernt an. Gleichzeitig gehört Pflege zu den finanziell größten Risiken, die im Alter entstehen können.

Und genau hier entwickelt sich derzeit ein Problem, das weit über die Frage hinausgeht, wie hoch ein Pflegeheimplatz kostet: Wie kann Deutschland seine Pflegeversicherung in einer alternden Gesellschaft überhaupt noch dauerhaft finanzieren? Der Verband der Privaten Krankenversicherung hat dazu im August 2026 einen weitreichenden Diskussionsbeitrag vorgelegt. Sein Titel:

„Ein neuer Generationenvertrag für die Pflege“ [1]

Dahinter steckt im Grunde eine einfache, aber weitreichende Idee:

Die Pflegeversicherung soll künftig wieder stärker eine Grundabsicherung sein. Steigende Pflegekosten sollen nicht automatisch durch immer höhere Sozialversicherungsbeiträge finanziert werden. Stattdessen sollen Bürger einen größeren Teil ihres zukünftigen Pflegerisikos selbst absichern.

Das wäre ein erheblicher Kurswechsel. Wichtig ist deshalb zunächst die Einordnung:

Der „Neue Generationenvertrag für die Pflege“ ist aktuell kein beschlossenes Gesetz. Es handelt sich um einen Reformvorschlag des PKV-Verbandes für die politische Diskussion. Unabhängig davon, ob genau dieses Modell später umgesetzt wird, macht die Debatte allerdings eines sehr deutlich:

Private Pflegevorsorge dürfte in Zukunft eher wichtiger als unwichtiger werden.

Die Pflegeversicherung ist schon heute keine Vollkaskoversicherung Ein häufiges Missverständnis besteht darin, die Pflegeversicherung mit der Krankenversicherung gleichzusetzen. Wer medizinisch behandelt werden muss, erwartet grundsätzlich, dass seine Krankenversicherung einen großen Teil der notwendigen Behandlungskosten übernimmt. Bei der Pflegeversicherung war das von Beginn an anders.

Sie wurde bewusst als Teilleistungsversicherung konzipiert.

Das bedeutet: Wird ein Mensch pflegebedürftig, zahlt die Pflegeversicherung je nach Pflegegrad bestimmte festgelegte Leistungen. Reichen diese nicht aus, muss die Differenz grundsätzlich selbst finanziert werden. Diese Differenz wird häufig als Pflegelücke bezeichnet. Besonders sichtbar wird sie bei einer stationären Pflege.

Nach den vom PKV-Verband für Anfang 2026 dargestellten Daten lag die gesamte Eigenbeteiligung in einem Pflegeheim im Bundesdurchschnitt zunächst bei rund 3.500 Euro monatlich. Durch die bestehenden Leistungszuschläge für länger im Heim lebende Pflegebedürftige reduziert sich dieser Betrag mit zunehmender Aufenthaltsdauer. [1]

Wichtig dabei: Die Kosten eines Pflegeheims bestehen nicht ausschließlich aus Pflege.

Hinzu kommen unter anderem:

  • pflegebedingter Eigenanteil
  • Unterkunft
  • Verpflegung
  • Investitionskosten der Einrichtung

Das finanzielle Risiko eines Pflegefalls besteht also bereits heute.

Warum gerät die Pflegeversicherung immer stärker unter Druck?

Das Problem entsteht aus mehreren Entwicklungen gleichzeitig. Deutschland wird älter. Nach der vom PKV-Verband verwendeten Bevölkerungsvorausberechnung kommen derzeit auf 100 Menschen im erwerbsfähigen Alter ungefähr 33 Menschen über 67 Jahre. Bis 2045 sollen es bereits rund 47 Menschen sein. [1]

Vereinfacht gesagt: Heute stehen ungefähr drei Menschen im Erwerbsalter einem Menschen im Rentenalter gegenüber. In Zukunft nähert sich das Verhältnis eher zwei zu eins. In einem umlagefinanzierten Sozialversicherungssystem ist das ein erhebliches Problem. Denn die laufenden Beiträge der Erwerbstätigen finanzieren zu einem großen Teil die laufenden Leistungen.

Gleichzeitig steigt die Zahl der Pflegebedürftigen.

Nach den im Papier dargestellten Zahlen hat sich die Zahl der Pflegebedürftigen zwischen 2017 und 2024 ungefähr verdoppelt. Ein erheblicher Teil dieses Anstiegs hängt auch mit dem erweiterten Pflegebedürftigkeitsbegriff und den seit 2017 geltenden Begutachtungskriterien zusammen. [1]

Hinzu kommt ein weiterer Faktor: ##Pflege ist extrem personalintensiv.

Ein erheblicher Anteil der Pflegekosten besteht aus Personalkosten. Steigen die Löhne der Pflegekräfte – was angesichts von Fachkräftemangel und Arbeitsbedingungen grundsätzlich notwendig ist – steigen damit unmittelbar auch die Kosten der Pflege. Der PKV-Verband rechnet in seinem Modell mit einer langfristigen sogenannten Pflegeinflation von durchschnittlich rund 4,8 Prozent pro Jahr. [1]

Das Problem lässt sich deshalb stark vereinfacht so zusammenfassen:

Mehr Pflegebedürftige + höhere Pflegekosten + weniger Erwerbstätige = zunehmender Finanzierungsdruck.

Auch die Beiträge sind bereits deutlich gestiegen. Die Pflegeversicherung ist im Vergleich zu anderen Zweigen der Sozialversicherung noch relativ jung. Trotzdem ist ihr Beitragssatz in den vergangenen Jahrzehnten erheblich gestiegen. 2026 beträgt der allgemeine Beitragssatz zur Sozialen Pflegeversicherung 3,6 Prozent. Für Kinderlose kommt ein zusätzlicher Zuschlag hinzu. Damit liegt deren Beitragssatz derzeit bei 4,2 Prozent. [1] Gleichzeitig liegt die gesamte Sozialabgabenbelastung aus Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung mittlerweile deutlich über dem lange politisch angestrebten Niveau von 40 Prozent.

Der Sachverständigenrat geht in den im PKV-Papier zitierten Projektionen davon aus, dass die gesamten Sozialversicherungsbeiträge ohne tiefgreifende Reformen langfristig weiter steigen könnten. [2] Besonders betroffen wären davon die heute jüngeren Generationen. Denn sie müssten über ihr gesamtes Erwerbsleben deutlich höhere durchschnittliche Sozialabgaben tragen als vorherige Generationen.

Einfach immer mehr Geld in das bestehende System zu geben, löst das Grundproblem nicht.

Eine naheliegende Lösung wäre:

Die gesetzlichen Pflegeleistungen steigen regelmäßig mit den tatsächlichen Pflegekosten. Für Pflegebedürftige wäre das zunächst attraktiv. Das Problem liegt auf der Finanzierungsseite. Nach den im Konzept zitierten Berechnungen des Bundesgesundheitsministeriums könnte der Beitragssatz der Sozialen Pflegeversicherung bei einer regelmäßigen Dynamisierung der Leistungen bis 2050 auf etwa 5,4 bis 6,2 Prozent steigen. [1]

Damit entsteht ein Dilemma: Werden die gesetzlichen Leistungen nicht ausreichend angepasst, steigen die Eigenanteile der Pflegebedürftigen. Werden sie dagegen regelmäßig erhöht, steigen die Beiträge der Erwerbstätigen. Genau hier setzt der Vorschlag des PKV-Verbandes an.

Was schlägt der PKV-Verband konkret vor?

Der entscheidende Gedanke lautet: Nicht der Beitrag soll immer weiter an steigende Pflegekosten angepasst werden – sondern die Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung soll grundsätzlich auf ihrem heutigen nominalen Niveau festgeschrieben werden. Das bedeutet zunächst nicht, dass die heutigen Leistungen komplett gestrichen würden. Die bestehenden Zahlbeträge würden grundsätzlich erhalten bleiben. Was jedoch weitgehend entfallen würde, wäre ihre regelmäßige Anpassung an steigende Pflegekosten.

Ein vereinfachtes Beispiel:

Angenommen, die Pflegeversicherung übernimmt heute von bestimmten Kosten 2.000 Euro.

Steigen die tatsächlichen Pflegekosten in den kommenden Jahrzehnten deutlich, würden diese 2.000 Euro nach dem Modell nicht automatisch entsprechend mitsteigen.

Nominal wären es weiterhin 2.000 Euro.

Real – gemessen an den tatsächlichen Pflegekosten – würde die Leistung damit Jahr für Jahr weniger wert. Der zusätzliche Finanzierungsbedarf müsste stärker durch

  • eigenes Einkommen,
  • vorhandenes Vermögen,
  • allgemeine Altersvorsorge oder
  • eine private Pflegezusatzversicherung

aufgefangen werden.

Der PKV-Verband schlägt damit bewusst einen Wechsel hin zu mehr Eigenverantwortung und kapitalgedeckter Vorsorge vor. [1]

# #Warum sollten dadurch die Beiträge sinken?

Heute besteht das zentrale Problem darin, dass die Ausgaben der Pflegeversicherung schneller wachsen als ihre beitragspflichtigen Einnahmen. Werden die gesetzlichen Zahlbeträge dagegen festgeschrieben, steigen die Einnahmen beispielsweise aufgrund höherer Löhne grundsätzlich weiter, während die gesetzlichen Leistungsausgaben deutlich langsamer wachsen. Mit der Zeit könnte deshalb der notwendige Beitragssatz sinken.

Im Modell des PKV-Verbandes würde der Beitragssatz bis 2050 bei einem vollständigen Festschreiben der Leistungen – abhängig von der Entwicklung der beitragspflichtigen Einnahmen – auf ungefähr 2,3 bis 2,9 Prozent zurückgehen. [1]

Das wäre eine vollkommen andere Entwicklung als in Modellen, in denen der Beitragssatz langfristig Richtung fünf oder sechs Prozent steigt.

Gleichzeitig soll eine heutige Entlastung im Pflegeheim entfallen

Einer der kontroversesten Bestandteile des Vorschlags betrifft § 43c SGB XI. Heute erhalten Bewohner von Pflegeheimen einen Zuschlag zum pflegebedingten Eigenanteil. Dieser steigt mit der Aufenthaltsdauer. Nach dem derzeitigen System wird dadurch ein immer größerer Teil des sogenannten einrichtungseinheitlichen Eigenanteils übernommen.

Der PKV-Verband schlägt vor, diese Regelung abzuschaffen.

Die Begründung:

Der Zuschuss wächst automatisch mit steigenden Pflegekosten und läuft damit dem Ziel entgegen, die Ausgaben der Pflegeversicherung dauerhaft zu begrenzen. Allein der Wegfall dieser Zuschüsse könnte nach Berechnungen des Verbandes eine unmittelbare Beitragssenkung um mehr als 0,4 Prozentpunkte ermöglichen. [1]

Für Pflegebedürftige im Heim hätte das allerdings eine klare Konsequenz: Ohne anderweitige Absicherung würde ihre eigene finanzielle Belastung steigen. Deshalb enthält der Vorschlag zusätzlich eine Übergangslösung.

Übergangsschutz für ältere Menschen

Der PKV-Verband erkennt selbst ein wichtiges Problem seines Modells an: Einem 30-Jährigen kann man sagen, dass er noch mehrere Jahrzehnte Zeit hat, zusätzlich für einen möglichen Pflegefall vorzusorgen. Bei einem heute 75- oder 80-Jährigen funktioniert dieses Argument kaum. Deshalb wird eine sogenannte degressive Dynamisierung vorgeschlagen.

Das Modell sieht vereinfacht vor: Menschen bis einschließlich 60 Jahren erhalten künftig keine Dynamisierung der gesetzlichen Zahlbeträge mehr. Ab dem 61. Lebensjahr wird weiterhin ein Teil zukünftiger Pflegekostensteigerungen von der Pflegeversicherung übernommen. Je älter ein Mensch heute ist, desto größer wäre dieser Anteil. Bereits Pflegebedürftige sollen unabhängig vom Alter einen besonderen Übergangsschutz erhalten. [1]

Im konkreten Modell würde bei einem heute 61-Jährigen beispielsweise noch ein kleiner Teil zukünftiger Kostensteigerungen übernommen. Dieser Anteil steigt mit zunehmendem Alter. Ab einem Alter von 85 Jahren würden 50 Prozent der jeweiligen Pflegekostensteigerung berücksichtigt. Für Menschen, die bereits pflegebedürftig sind, schlägt der Verband ebenfalls eine Übernahme von 50 Prozent zukünftiger Kostensteigerungen vor. [1]

Die Idee dahinter:

Menschen, die noch jahrzehntelang vorsorgen können, übernehmen künftig einen größeren Teil der Verantwortung selbst. Menschen, für die eine solche Vorsorge aufgrund ihres Alters praktisch nicht mehr möglich ist, erhalten einen stärkeren Bestandsschutz. Auch mit dieser Übergangslösung würde der Beitragssatz nach der Modellrechnung langfristig sinken – allerdings weniger stark. Für das Jahr 2050 errechnet der Verband einen Korridor von ungefähr 2,5 bis 3,1 Prozent. [1]

Was würde das für verschiedene Generationen bedeuten?

Die Folgen wären je nach Alter und finanzieller Situation sehr unterschiedlich.

Junge Erwachsene und Berufseinsteiger

Diese Gruppe hätte den längsten Vorsorgehorizont. Ein niedrigerer gesetzlicher Pflegebeitrag könnte grundsätzlich finanziellen Spielraum schaffen, um selbst Kapital aufzubauen oder eine private Pflegezusatzversicherung abzuschließen. Gleichzeitig wäre für diese Generation besonders klar: Die gesetzliche Pflegeversicherung allein würde zukünftig noch weniger ausreichen, um die tatsächlichen Pflegekosten zu finanzieren.

Menschen zwischen etwa 30 und 60 Jahren

Für diese Gruppe würde eine frühzeitige Planung besonders wichtig. Denn sie hätte zwar grundsätzlich noch Zeit für private Vorsorge, allerdings gilt bei Pflegeversicherungen wie bei vielen biometrischen Versicherungen: Je später der Einstieg, desto höher können Beiträge werden. Zusätzlich spielt der Gesundheitszustand beim Abschluss eine Rolle.

Menschen über 60

Für sie sieht die Übergangsvariante einen stärkeren Schutz vor. Trotzdem würde auch bei dieser Generation die Frage an Bedeutung gewinnen, welches Einkommen und Vermögen im Pflegefall zur Verfügung steht.

Bereits Pflegebedürftige

Sie sollen nach dem vorgeschlagenen Übergangsmodell besonders geschützt werden. Ein Teil zukünftiger Kostensteigerungen würde weiterhin durch die Pflegeversicherung aufgefangen.

Menschen mit geringem Einkommen und wenig Vermögen

Diese Gruppe kann Eigenvorsorge naturgemäß nur begrenzt leisten. Deshalb bleibt ein sozialstaatlicher Auffangmechanismus unverzichtbar. Wer notwendige Pflegekosten weder aus Einkommen noch aus Vermögen finanzieren kann, kann heute grundsätzlich Anspruch auf Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII haben. [3]

Der Vorschlag des PKV-Verbandes will staatliche Unterstützung stärker auf diejenigen konzentrieren, die tatsächlich finanzielle Hilfe benötigen.

Menschen mit höherem Einkommen oder größerem Vermögen

Für diese Gruppe würde das eigene Vermögen zukünftig stärker zum Bestandteil der Pflegefinanzierung. Genau das ist politisch ausdrücklich Teil des Konzeptes. Der PKV-Verband argumentiert, dass vorhandenes Altersvermögen zunächst für das eigene Pflegerisiko eingesetzt werden sollte, bevor zusätzliche beitragsfinanzierte Leistungen in Anspruch genommen werden.

Was bedeutet das für Arbeitnehmer?

Arbeitnehmer könnten zunächst von niedrigeren Sozialversicherungsbeiträgen profitieren. Sinkt der Beitrag zur Pflegeversicherung, fällt grundsätzlich auch der Arbeitnehmeranteil geringer aus.Allerdings sollte man dabei nicht den entscheidenden zweiten Teil des Konzeptes vergessen:

Die Beitragsentlastung wäre kein kostenloses Geschenk. Ein Teil der Verantwortung würde vom Sozialversicherungssystem zum Einzelnen verlagert.

Wer die Beitragsentlastung vollständig konsumiert und keinerlei private Vorsorge aufbaut, könnte im Pflegefall später eine entsprechend große Versorgungslücke haben.

Und was bedeutet es für Arbeitgeber?

Auch Arbeitgeber würden grundsätzlich profitieren. Da sie einen wesentlichen Teil des Pflegeversicherungsbeitrags tragen, würde ein sinkender Beitragssatz die Lohnnebenkosten reduzieren. Genau deshalb betrachtet der PKV-Verband seine Reform nicht nur als pflegepolitisches Projekt, sondern auch als wirtschaftspolitischen Vorschlag. Hohe Sozialversicherungsbeiträge verteuern Beschäftigung. Die Pflegeversicherung ist zwar nur ein Teil davon, gleichzeitig war ihre Beitragsentwicklung in den vergangenen Jahren besonders dynamisch. [1]

Der eigentliche Konflikt: Solidarität oder mehr Eigenverantwortung?

An dieser Stelle wird deutlich, dass es bei dem Vorschlag um wesentlich mehr geht als um einen neuen Pflegebeitrag.

Die eigentliche Frage lautet:

Wie viel Pflegerisiko soll zukünftig von der gesamten Gesellschaft getragen werden – und wie viel davon soll jeder Mensch selbst absichern?

Das bestehende System versucht steigende Belastungen teilweise kollektiv aufzufangen. Der PKV-Verband möchte diese Entwicklung begrenzen. Statt immer größerer umlagefinanzierter Leistungen soll stärker gelten:

Grundabsicherung durch die Pflegeversicherung – darüber hinaus individuelle Vorsorge. Das kann man politisch durchaus unterschiedlich bewerten. Es ist aber eine Debatte, die angesichts der demografischen Entwicklung zunehmend geführt werden muss.

Warum spricht der PKV-Verband von Generationengerechtigkeit?

Der Verband argumentiert vor allem mit der Belastung jüngerer Generationen. In einem Umlagesystem finanzieren die heute Erwerbstätigen im Wesentlichen die heute entstehenden Leistungen. Wenn gleichzeitig die Zahl der Leistungsempfänger wächst, müssen zukünftige Erwerbstätige immer höhere Beiträge zahlen. Nach den im Papier verwendeten Berechnungen steigt der durchschnittliche Sozialversicherungsbeitrag über das Erwerbsleben von Generation zu Generation erheblich. Für einen im Jahr 1960 geborenen Menschen wird beispielsweise ein durchschnittlicher Beitragssatz von rund 39,4 Prozent über das Erwerbsleben dargestellt. Für den Jahrgang 2000 sind es bereits etwa 51 Prozent, für 2010 rund 54,4 Prozent. [1]

Der vorgeschlagene neue Generationenvertrag möchte diese Entwicklung durchbrechen.

Jüngere Menschen sollen weniger Geld in ein immer teurer werdendes Umlagesystem einzahlen und stattdessen mehr für ihr eigenes Risiko vorsorgen.

Ein Rechenbeispiel zeigt die Idee besonders deutlich

Der PKV-Verband rechnet sein Konzept anhand eines 35-jährigen Durchschnittsverdieners vor. Der gesamte Pflegeversicherungsbeitrag – also Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil zusammen – beträgt in diesem Beispiel 2026 rund 182 Euro monatlich. Bei einer Fortsetzung des bisherigen Systems und einer regelmäßigen Dynamisierung der gesetzlichen Pflegeleistungen könnte dieser Betrag im verwendeten Szenario bis 2050 auf ungefähr 547 Euro monatlich steigen. [1]

Das Problem:

Auch mit diesen 547 Euro wäre die gesetzliche Pflegeversicherung weiterhin eine Teilleistungsversicherung. Eine persönliche Pflegelücke bliebe also trotzdem bestehen. Wie sieht das gleiche Beispiel im neuen Modell aus? Im Reformmodell würde der gesetzliche Pflegebeitrag des Beispielkunden im Jahr 2050 bei ungefähr 223 Euro monatlich liegen.

Dazu kommt private Pflegevorsorge.

Der PKV-Verband verwendet hierfür eine Tarifauswertung von Assekurata. Danach könnte eine heute 35-jährige Person beispielhaft für rund 56 Euro monatlich ein Pflegemonatsgeld von 2.000 Euro für die stationäre Pflege absichern – ergänzt um abgestufte Leistungen für die ambulante Pflege. [4]

Da die Pflegekosten langfristig steigen, müsste auch diese Versicherung dynamisiert werden.

In der Modellrechnung steigt der Beitrag für die zusätzliche Pflegeversicherung deshalb bis 2050 auf rund 280 Euro monatlich.

Damit ergibt sich:

  • Gesetzliche Pflegeversicherung 2050: ca. 223 Euro
  • Private Pflegevorsorge: ca. 280 Euro
  • Gesamtbelastung: ca. 503 Euro

Im bisherigen Modell stehen dem rund 547 Euro allein für die gesetzliche Pflegeversicherung gegenüber. [1]

Der wesentliche Unterschied liegt jedoch nicht nur bei den 44 Euro Differenz. Der Unterschied liegt vor allem in der Leistung. Im Reformmodell würde der Beispielkunde nach der Modellrechnung eine weitgehende Absicherung der pflegebedingten Kosten erreichen. Im bisherigen System zahlt er dagegen zwar einen höheren Sozialversicherungsbeitrag, verfügt aber weiterhin nur über eine Teilabsicherung und muss die verbleibende Pflegelücke selbst finanzieren.

Der PKV-Verband beschreibt den Unterschied sinngemäß als:

Heute zahlen wir langfristig möglicherweise immer mehr für eine „Teilkasko“. Das alternative Modell möchte einen Teil des Geldes aus der Umlage herausnehmen und dafür individuelle „Vollkasko“-ähnliche Vorsorge ermöglichen. [1]

Wichtig: Das ist eine Modellrechnung des PKV-Verbandes und keine Garantie zukünftiger Beiträge, Pflegekosten oder Versicherungsprämien. Sie macht aber die Logik des Vorschlags sehr anschaulich. Muss deshalb jeder eine Pflege-Vollversicherung abschließen?

Nein.

Und genau hier wird eine individuelle Beratung wichtig. Die richtige Frage lautet nicht:

„Wie viel Pflegeversicherung braucht jeder?“

Sondern:

„Wie groß ist meine persönliche Pflegelücke?“

Der tatsächliche Bedarf hängt von vielen Faktoren ab.

Dazu gehören beispielsweise:

  • gesetzliche Rente
  • betriebliche Altersversorgung
  • private Renten
  • Kapitalvermögen
  • Immobilien
  • sonstige Rücklagen
  • Einkommen des Partners
  • gewünschter Vermögenserhalt
  • familiäre Situation
  • bereits vorhandene Pflegeabsicherung

Wer im Ruhestand hohe laufende Einkünfte und erhebliche Rücklagen besitzt, muss möglicherweise nicht jeden Euro einer theoretischen Pflegelücke versichern. Wer dagegen hauptsächlich von einer durchschnittlichen gesetzlichen Rente lebt und vorhandenes Vermögen beispielsweise für den Ehepartner erhalten möchte, kann einen wesentlich höheren Absicherungsbedarf haben.

Vermögen oder Versicherung – was ist sinnvoller?

Auch diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Eigenes Vermögen bietet Flexibilität. Eine Pflegezusatzversicherung hat dagegen einen wichtigen Vorteil:

Sie versichert ein Risiko, dessen Dauer vorher niemand kennt. Ein Mensch kann nur wenige Monate pflegebedürftig sein. Pflegebedürftigkeit kann aber auch viele Jahre dauern. Das eigene Vermögen ist begrenzt. Eine Versicherung zahlt dagegen – entsprechend den jeweiligen Vertragsbedingungen – solange der versicherte Leistungsfall besteht.

Deshalb kann es sinnvoll sein, beide Instrumente miteinander zu kombinieren:

Eigenes Vermögen für einen bewusst gewählten Teil des Risikos – Versicherung für den darüber hinausgehenden Teil.

Was ist mit Menschen, die sich private Vorsorge nicht leisten können?

Das ist eine der entscheidenden sozialpolitischen Fragen bei einem System mit mehr Eigenverantwortung. Der PKV-Verband argumentiert mit dem sogenannten Subsidiaritätsprinzip. Das bedeutet vereinfacht:

Wer selbst finanziell leistungsfähig ist, setzt zunächst eigene Mittel ein.

Wer die notwendigen Pflegekosten dagegen nicht selbst tragen kann, soll weiterhin Unterstützung durch die Solidargemeinschaft erhalten. Heute geschieht dies insbesondere über die Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII. [3]

Nach den im PKV-Papier verwendeten Zahlen beziehen rund ein Drittel der vollstationär versorgten Pflegebedürftigen entsprechende Unterstützung. Bei Menschen, die zu Hause gepflegt werden, liegt der Anteil deutlich niedriger. [1]

Der gesellschaftspolitische Unterschied wäre damit: Nicht jeder erhält automatisch immer höhere Leistungen aus der beitragsfinanzierten Pflegeversicherung. Staatliche Unterstützung würde stärker auf diejenigen konzentriert, die sie tatsächlich benötigen.

Eine besonders kontroverse Frage: Muss Vermögen für Pflege eingesetzt werden?

Ja – und diese Diskussion dürfte politisch besonders sensibel werden.

Eine vom PKV-Verband zitierte Untersuchung des Instituts der Deutschen Wirtschaft kommt zu dem Ergebnis, dass ein erheblicher Teil heutiger Rentnerhaushalte Pflegekosten zumindest für einen bestimmten Zeitraum aus Einkommen und vorhandenem Vermögen tragen könnte. [5]

Der PKV-Verband leitet daraus ab, dass pauschale Zuschüsse teilweise auch Menschen zugutekommen, die finanziell gar nicht auf Unterstützung angewiesen wären.

Kritiker können dem entgegenhalten:

Vermögen wurde möglicherweise über Jahrzehnte aufgebaut, um

  • den gesamten Ruhestand zu finanzieren,
  • den Partner abzusichern,
  • eine Immobilie zu erhalten oder
  • Vermögen an Kinder weiterzugeben.

Damit wird deutlich:

Die Pflegedebatte ist nicht nur eine Versicherungsfrage. Sie ist gleichzeitig eine gesellschaftliche Frage darüber, in welchem Umfang eigenes Vermögen für das eigene Lebensrisiko eingesetzt werden soll und ab welchem Punkt die Allgemeinheit einspringt.

Wo steht die Politik aktuell?

Noch einmal wichtig: Der „Neue Generationenvertrag für die Pflege“ ist derzeit ein Vorschlag des PKV-Verbandes und keine beschlossene Reform. Die politische Diskussion über die Zukunft der Pflegeversicherung läuft parallel weiter.

Dabei werden sehr unterschiedliche Ansätze diskutiert:

  • höhere Beiträge
  • höhere Beitragsbemessungsgrenzen
  • Steuerzuschüsse
  • stärkere Begrenzung von Eigenanteilen
  • eine Pflegevollversicherung
  • Veränderungen zwischen privater und sozialer Pflegeversicherung
  • mehr kapitalgedeckte private Vorsorge

Der PKV-Verband lehnt viele dieser Ansätze ab, weil sie aus seiner Sicht entweder die strukturellen Probleme nicht lösen oder die Belastung lediglich auf andere Finanzierungsquellen verschieben. [1]

Sein Gegenmodell verfolgt deshalb einen grundlegend anderen Ansatz:

Nicht zusätzliche Einnahmen sollen das bestehende Leistungsniveau finanzieren – sondern das zukünftige Wachstum der staatlichen Leistungsversprechen soll begrenzt werden. Das ist der entscheidende Unterschied. Ist der Vorschlag gut oder schlecht?

Eine seriöse Bewertung besteht nicht aus einem einfachen Ja oder Nein. Der Vorschlag hat einen nachvollziehbaren Vorteil:

Er spricht offen aus, dass eine alternde Gesellschaft Leistungen nicht unbegrenzt aus einem umlagefinanzierten System heraus erhöhen kann, ohne gleichzeitig Beiträge oder Steuern deutlich zu erhöhen. Ein Festschreiben der gesetzlichen Leistungen könnte die Sozialversicherungsbeiträge langfristig deutlich begrenzen und insbesondere jüngere Erwerbstätige sowie Arbeitgeber entlasten.

Der Preis dafür ist allerdings genauso eindeutig:

Das individuelle Pflegerisiko würde stärker beim Einzelnen liegen. Wer früh vorsorgt, könnte davon profitieren. Wer nicht vorsorgt, sehr spät beginnt oder aus gesundheitlichen Gründen keine ausreichende private Versicherung mehr abschließen kann, könnte ein größeres persönliches finanzielles Risiko tragen.

Eine solche Reform würde deshalb nicht weniger, sondern mehr persönliche Finanzplanung notwendig machen. Private Pflegevorsorge könnte zu einem festen Bestandteil der Altersvorsorge werden

Die wichtigste Erkenntnis aus der aktuellen Diskussion besteht deshalb aus unserer Sicht nicht darin, vorherzusagen, welches Reformmodell politisch am Ende beschlossen wird.

Die wichtigere Erkenntnis lautet:

Die Wahrscheinlichkeit, dass steigende Pflegekosten zukünftig vollständig von der gesetzlichen Pflegeversicherung übernommen werden, ist äußerst gering. Schon heute gibt es eine erhebliche Pflegelücke.

Und bei nahezu jeder Reformvariante muss am Ende jemand die steigenden Kosten tragen:

  • Beitragszahler,
  • Steuerzahler,
  • Pflegebedürftige oder
  • Menschen, die privat vorsorgen.

Die entscheidende Frage lautet deshalb weniger:

„Werden Pflegekosten steigen?“

Sondern:

„Wer wird sie bezahlen?“

Gute Pflegevorsorge beginnt nicht mit einem Tarif

Eine vernünftige Beratung beginnt deshalb nicht mit der Frage, welche Pflegeversicherung gerade am günstigsten ist. Sie beginnt mit Ihrer persönlichen Situation.

Zum Beispiel:

  • Welche Leistungen würden Sie heute aus der gesetzlichen oder privaten Pflegepflichtversicherung erhalten?
  • Wie groß wäre Ihre tatsächliche Pflegelücke?
  • Welche Renteneinkünfte werden voraussichtlich zur Verfügung stehen?
  • Welche Rücklagen bestehen bereits?
  • Gibt es Immobilienvermögen?
  • Welchen Teil des Risikos können und möchten Sie selbst tragen?
  • Soll Vermögen für einen Ehepartner oder die nächste Generation erhalten bleiben?
  • Besteht bereits eine Pflegezusatzversicherung?
  • Reicht deren Leistung heute überhaupt noch aus?

Erst wenn diese Fragen geklärt sind, lässt sich entscheiden, welche Absicherung sinnvoll ist.

Unser Fazit: Pflegevorsorge wird zur Generationenfrage

Der Vorschlag des PKV-Verbandes wird politisch sicherlich kontrovers diskutiert werden. Er enthält weitreichende Veränderungen und verschiebt einen Teil des Risikos bewusst von der Solidargemeinschaft zurück zum Einzelnen. Aber unabhängig davon, ob genau dieses Modell umgesetzt wird, legt es den Finger auf ein Problem, an dem sich kaum vorbeidiskutieren lässt:

Unser heutiges Pflegesystem wird in seiner bisherigen Finanzierungslogik immer teurer.

Der PKV-Verband stellt deshalb einem System aus steigenden Beiträgen und weiterhin bestehenden Eigenanteilen ein anderes Modell gegenüber:

niedrigere Sozialversicherungsbeiträge, dafür mehr private Eigenvorsorge.

Für jüngere Generationen könnte das nach den Modellrechnungen sogar bedeuten, dass bei einer vergleichbaren Gesamtbelastung eine umfassendere Absicherung des persönlichen Pflegerisikos möglich wird. [1]

Ob die Politik diesem Weg folgt, ist offen. Für die persönliche Finanzplanung sollte man sich auf diese Entscheidung allerdings nicht verlassen. Denn ein Pflegefall beginnt nicht erst mit dem Einzug in ein Pflegeheim. Und gute Vorsorge beginnt nicht erst mit 65.

Ihre persönliche Pflegelücke kennen

Pflegevorsorge sollte weder mit Angst noch mit pauschalen Versicherungssummen verkauft werden. Entscheidend ist vielmehr die Frage:

Was würde ein Pflegefall für Ihre persönliche finanzielle Situation bedeuten?

Genau das schauen wir uns gemeinsam mit Ihnen an.

Wir prüfen:

  • Ihre bestehende gesetzliche oder private Pflegeabsicherung
  • Ihre voraussichtliche Versorgungslücke
  • vorhandene Pflegezusatzversicherungen
  • Einkommen und Vermögen im Ruhestand
  • sinnvolle Formen zusätzlicher Vorsorge
  • mögliche Über- oder Unterversicherung

Unser Ziel ist nicht, möglichst viel Versicherungsschutz zu verkaufen.

Unser Ziel ist eine Absicherung, die zu Ihrer tatsächlichen finanziellen Situation und Ihrer Lebensplanung passt. Sprechen Sie uns gerne an und lassen Sie Ihre persönliche Pflegelücke prüfen.

Quellen und weiterführende Links

[1] Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. – „Ein neuer Generationenvertrag für die Pflege“, August 2026 https://www.pkv.de/

[2] Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung – Frühjahrsgutachten 2026 https://www.sachverstaendigenrat-wirtschaft.de/

[3] Bundesministerium für Gesundheit – Informationen zur Pflegeversicherung und Hilfe zur Pflege https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege

[4] Assekurata – Untersuchungen zur Absicherung der Pflegelücke durch Pflegezusatzversicherungen https://www.assekurata.de/

[5] Institut der deutschen Wirtschaft – Untersuchungen zur Finanzierung stationärer Pflege aus Einkommen und Vermögen https://www.iwkoeln.de/

[6] Statistisches Bundesamt – Bevölkerungsvorausberechnung und demografische Entwicklung https://www.destatis.de/

[7] Bundesministerium für Gesundheit – Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/pflegeversicherung-zahlen-und-fakten

[8] IGBCE – CareFlex Chemie, betriebliche Pflegevorsorge https://igbce.de/igbce/vorsorgen-care-flex-chemie-190678

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