Patientenverfügung
Selbstbestimmung in gesundheitlichen Angelegenheiten
Legen Sie schriftlich fest, welche ärztlichen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen, wenn Sie sich selbst nicht mehr äußern können (§ 1827 BGB).
Unsere Vorlagen und Services für alle Fälle.
Zur Würde des Menschen gehört das Recht auf Selbstbestimmung – auch dann, wenn man seinen Willen nicht mehr äußern kann. Viele glauben, Ehepartner oder Kinder dürften automatisch entscheiden. Das stimmt nicht. Mit wenigen Dokumenten behalten Sie die Kontrolle: schriftlich, klar und jederzeit widerrufbar.
1,3 Mio.
Menschen in Deutschland stehen unter rechtlicher Betreuung – häufig, weil eine Vollmacht fehlte.
6 Monate
So kurz greift das Notvertretungsrecht für Ehepartner – und nur in medizinischen Akutfällen.
§ 1827 BGB
Eine Patientenverfügung ist bindend – für Ärzte, Pflegekräfte, Betreuer und Bevollmächtigte.
Der Ernstfall – zwei Wege
Mit Vorsorgevollmacht
Ihre Vertrauensperson handelt sofort – Ärzte, Behörden und Bank akzeptieren die Vollmacht. Kein Gericht, kein Zeitverlust.
Ohne Vorsorge
Das Betreuungsgericht bestellt eine rechtliche Betreuung – auch eine fremde Person. Ehepartner und Kinder entscheiden nicht automatisch.
Das Notvertretungsrecht für Ehepartner gilt nur in medizinischen Akutfällen und nur für sechs Monate. Alles andere – Wohnung, Verträge, Konten – bleibt ohne Vollmacht blockiert.
Kostenfrei, ohne Verpflichtung – inklusive persönlicher Erstberatung.
Erstellt nach den Empfehlungen des Bundesministeriums der Justiz, verständlich aufbereitet und als ausfüllbares PDF – kostenfrei für Sie.
Selbstbestimmung in gesundheitlichen Angelegenheiten
Legen Sie schriftlich fest, welche ärztlichen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen, wenn Sie sich selbst nicht mehr äußern können (§ 1827 BGB).
Eine Person Ihres Vertrauens entscheidet für Sie
Mit der Vorsorgevollmacht bestimmen Sie selbst, wer Sie vertritt – in Gesundheits-, Aufenthalts-, Behörden- und Vermögensangelegenheiten. Ohne Vollmacht bestellt das Gericht eine Betreuung.
Ihr Wunsch für den Fall einer gerichtlichen Betreuung
Falls das Gericht doch eine rechtliche Betreuung einrichten muss, bestimmen Sie vorab, wer Betreuer werden soll – und wer ausdrücklich nicht.
Handlungsfähig bleiben bei Bank, Sparkasse und Depot
Damit Zahlungen, Miete und Pflegekosten weiterlaufen: Vollmacht über den Tod hinaus für Konten und Depots – zusätzlich zum bankeigenen Formular.
Im Ernstfall findet jeder sofort Ihre Verfügungen
Kleine Karte für das Portemonnaie: Wer ist zu verständigen, wo liegen Ihre Originale, welche Verfügungen bestehen?
Schritt für Schritt zur vollständigen Vorsorgemappe
Was Sie regeln sollten, in welcher Reihenfolge – inklusive Werte-Anamnese, Aufbewahrung und jährlicher Aktualisierung.
Das Handbuch des Bundesministeriums der Justiz
Die vollständige Broschüre mit allen Erläuterungen, Textbausteinen und Beispielformulierungen – ideal zum Nachlesen, bevor Sie Ihre Verfügung ausfüllen.
Ihre Vorsorgemappe
Patientenverfügung
Legt fest, welche Behandlung Sie wünschen oder ablehnen. Bindend für Ärzte und Team.
Vorsorgevollmacht
Bestimmt, wer für Sie entscheidet – Gesundheit, Aufenthalt, Behörden, Vermögen.
Betreuungsverfügung
Ihr Wunschbetreuer, falls doch ein Gericht entscheiden muss.
Konto- & Bankvollmacht
Damit Miete, Pflege und laufende Kosten weiter bezahlt werden können.
Erst im Zusammenspiel entsteht echte Sicherheit: Die Vollmacht macht handlungsfähig, die Patientenverfügung gibt Inhalt, die Betreuungsverfügung sichert den Notfall ab.
Sie legen im Voraus fest, ob und wie Sie in bestimmten Situationen behandelt werden möchten, wenn Sie selbst nicht mehr einwilligen können. Wichtig sind konkrete Formulierungen: Allgemeine Sätze wie „keine lebensverlängernden Maßnahmen“ reichen nicht aus. Beschreiben Sie Situationen und Maßnahmen so genau wie möglich.
Die Patientenverfügung sagt, was gilt – die Vollmacht sagt, wer es durchsetzt. Ihre Vertrauensperson spricht mit Ärzten, Kliniken, Behörden und Versicherern und kann Entscheidungen sofort treffen, ohne Gerichtsverfahren.
Falls doch ein Betreuungsgericht tätig werden muss, bestimmen Sie vorab Ihre Wunschperson – und wen Sie ausdrücklich nicht möchten. Ihre Wünsche zur Lebensgestaltung sind für die Betreuung bindend.
Miete, Strom, Pflegeheim: Ohne Bankvollmacht steht der Zahlungsverkehr still. Banken akzeptieren meist nur ihr eigenes Formular – bereiten Sie den Termin mit unserer Vorlage vor.
Originale an einem bekannten Ort – nicht im Bankschließfach. Kopien an die bevollmächtigte Person und die Hausarztpraxis, eine Notfallkarte ins Portemonnaie. Eine Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister macht die Vollmacht für Gerichte auffindbar.
Alle ein bis zwei Jahre mit Datum und Unterschrift bestätigen – und immer nach Diagnosen, Umzug, Heirat oder Trennung prüfen. So bleibt Ihr Wille aktuell und unangreifbar.
Formular ausfüllen – Sie erhalten sofort Ihren persönlichen Download-Bereich per E-Mail.
Ausdrucken, Fragen markieren, mit Ihrer Vertrauensperson besprechen.
Wir gehen Ihre Unterlagen gemeinsam durch – persönlich, telefonisch oder digital.
Pflege, Krankentagegeld, Berufsunfähigkeit und Sterbegeld – passend zu Ihrer Vorsorge.
Fordern Sie jetzt Ihre kostenfreien Vorlagen an. Sie erhalten sofort eine E-Mail mit Ihrem persönlichen Download-Bereich – und wir melden uns für Ihre unverbindliche Erstberatung rund um Gesundheit und Vollmacht.