Überschwemmung durch Starkregen, Rückstau und Erdrutsch zählen nicht zum Grundschutz einer Wohngebäudeversicherung. Der Elementarbaustein ist separat einzuschließen.
Zonierung prüfen
Die Einstufung nach dem ZÜRS-System entscheidet über Verfügbarkeit und Selbstbehalt. Auch in Zone 1 kommt es regelmäßig zu Schäden.
Unterversicherung vermeiden
Der gleitende Neuwertfaktor sollte regelmäßig überprüft werden.

